Beratung nach §37 SGB XI – Was bedeutet das?

Die Beratung nach §37 SGB XI ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung und richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Was wird bei der Beratung gemacht?

Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine andere anerkannte Stelle. Dabei werden folgende Themen besprochen:

  • Pflegequalität: Es wird geprüft, ob die Pflege fachgerecht erfolgt und ob die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person erfüllt werden.
  • Unterstützung der Pflegeperson: Pflegende Angehörige erhalten praktische Tipps und Ratschläge für den Pflegealltag.
  • Hilfsmittel und Leistungen: Gemeinsam wird geschaut, ob zusätzliche Hilfsmittel, wie ein Pflegebett oder Gehhilfen, notwendig sind oder ob weitere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
  • Beratung zu Entlastungsangeboten: Informationen über Entlastungsangebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder andere unterstützende Maßnahmen.

Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen:

  • Pflegegrad 1: Wenn gewünscht einmal im Kalenderhalbjahr
  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal im Kalenderhalbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Quartal

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, aber empfehlenswert.

Warum ist die Beratung wichtig?
Die Beratung hilft, sicherzustellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt sind und die Pflegepersonen in ihrer wichtigen Rolle unterstützt werden. Zudem wird durch den Nachweis der Beratung sichergestellt, dass weiterhin Pflegegeld ausgezahlt wird.

Als Ihr ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie gerne bei der Beratung nach §37 SGB XI. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – für eine Pflege, die allen Beteiligten Sicherheit und Entlastung bietet. Die Kosten trägt die Pflegekasse

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie da.